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Einverständniserklärung (n.f.)

Die gesetzliche und ethische Pflicht, solange kein wesentliches medizinisches Verfahren durchzuführen, bis ein zurechnungsfähiger Patient über die Art und die Risiken des Verfahrens und die Alternativen zu diesem aufgeklärt wurde. Ebenso ist er über die Prognose in Kenntnis zu setzen, die zu stellen wäre, wenn dieses Verfahren nicht durchgeführt werden würde.

Hinweis: Die Einverständniserklärung mit dem Prüf-Verfahren hat ungezwungen, umfassend, verständlich und freiwillig zu erfolgen.