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Autonomie (n.f.)

Das Rechtsprinzip zur Selbstbestimmung, d. h. das Recht eines Patienten, im Hinblick auf seine medizinische Versorgung eigene Entscheidungen zu treffen.

Hinweis: Autonomie beinhaltet, dass den Personen frei und in der Lage sind, die sie betreffenden Entscheidungen auf der Grundlage ihres eigenen Wertesystems und ihrer persönlichen Überzeugungen zu treffen.

Siehe auch: Selbstbestimmungsrecht (n.n.)