Pflegekraft (n.f.)
1) Eine ordnungsgemäß ausgebildete (zugelassene) und vergütete Fachkraft, die eine andere Person mit einer Erkrankung oder Behinderung medizinisch betreut bzw. versorgt.
2) Eine Person (häufig ein Familienmitglied, ein Freund, Verwandter oder Bekannter), der bezahlt oder unbezahlt einer anderen Person mit einer Erkrankung oder Behinderung in regelmäßigen Abständen eine Form der medizinischen Betreuung bzw. Versorgung zukommen lässt.
Siehe auch: Betreuer/-in (n.m./n.f.), Begleitperson (n.f.)