Autonomie (n.f.)
Das Rechtsprinzip zur Selbstbestimmung, d. h. das Recht eines Patienten, im Hinblick auf seine medizinische Versorgung eigene Entscheidungen zu treffen.
Hinweis: Autonomie beinhaltet, dass den Personen frei und in der Lage sind, die sie betreffenden Entscheidungen auf der Grundlage ihres eigenen Wertesystems und ihrer persönlichen Überzeugungen zu treffen.
Siehe auch: Selbstbestimmungsrecht (n.n.)