Grenzkosten (n.p.)
Die zusätzlichen Kosten, die für die Schaffung einer zusätzlichen Nutzeneinheit aufgewendet werden müssen.
Hinweis: Hierunter fallen z. B. die zusätzlichen Kosten für die Schaffung einer zusätzlichen Behandlungsergebniseinheit.
Die zusätzlichen Kosten, die für die Schaffung einer zusätzlichen Nutzeneinheit aufgewendet werden müssen.
Hinweis: Hierunter fallen z. B. die zusätzlichen Kosten für die Schaffung einer zusätzlichen Behandlungsergebniseinheit.