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Verblindung (n.f.)

Maßnahme während einer Studie, um teilnehmenden Patienten aber auch Ärzte, Pflegepersonal und/oder Wissenschaftler bis zum Ende im Unwissen zu lassen, welche Patienten welche medizinische Maßnahme erhalten haben. Ziel der Verblindung ist es, Verzerrungen zu minimieren, die entstehen können, wenn die Bewertung einer Behandlung durch die Kenntnis der Behandlung beeinflusst werden könnte. In einfach-blinden Studien wissen nur die Patienten nicht über ihre Zuordnung Bescheid, in doppel-blinden Studien bleibt die Zuordnung dem Patienten, dem behandelnden Arzt sowie dem Erheber der Endpunkte verborgen.
Die Terminologie ist hier jedoch nicht einheitlich, so dass in einer verblindeten Studie besser klar beschrieben werden sollte, wer genau verblindet ist (Patient, Therapeut, Outcome-Evaluator).

Hinweis: Dieses Verfahren dient dazu, die Möglichkeit dafür auszuschließen, dass sich das Wissen dahingehend, welche Intervention/Technologie vorgenommen werden wird, auf die Ergebnisse des Patienten, der Operateure oder das Verhalten des Untersuchenden auswirkt, was wiederum Auswirkungen auf die Ergebnisse haben könnte. Eine Verblindung ist nicht immer durchführbar (z. B. bei einer Operationstechnik im Vergleich zu einer medikamentösen Behandlung), sollte jedoch immer dann zum Einsatz kommen, wenn dies möglich ist und sich mit einer optimalen Versorgung des Patienten vereinbaren lässt.

Verwandte Konzepte: verdeckte Zuteilung, Einfachblindversuch, Doppelblindversuch und Dreifachblindversuch

Syn.: Maskierung