Kapitalkosten (n.f.)
Die Kosten eines Postens, der sich auch über den Anschaffungszeitraum hinaus noch als nützlich erweist.
Hinweis: Mit unter die Kapitalkosten fallen abnutzbare Sachanlagen wie bewegliches Anlagevermögen (z. B. technische Infrastruktur und Geräte) ebenso wie nicht abnutzbare Vermögensgegenstände wie Grund und Boden.