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Gleichbehandlung (n.f.)

Die faire Verteilung von Mitteln oder Behandlungen unter verschiedenen Einzelpersonen oder Gruppen, sodass diese jeweils das bekommen, was ihnen geschuldet wird oder auf das sie einen Anspruch haben.

Andere Definition: Die Anwendung bestimmter Regeln zur Mittelzuteilung auf der Grundlage des Prinzips der verteilenden Gerechtigkeit. Allerdings geht das Letztgenannte mit zahlreichen Konzepten einher, anhand derer sich diese Regeln noch präziser definieren lassen (Verdienst, gesellschaftlicher Wert, das Wohl der Allgemeinheit, gleiche Chancen, gleiche Behandlung, Priorität gegenüber dem am stärksten Benachteiligten, Standard-Gamble-Verfahren usw.).

Hinweis: Vertikale Gleichbehandlung bedeutet, dass diejenigen mit dem größten medizinischen Bedarf die meisten Leistungen erhalten, und horizontale Gleichbehandlung bedeutet, dass diejenigen, die ähnliche Bedürfnisse haben, auch ähnliche Leistungen erhalten.